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Kommunaler Richtplan der Stadt Arbon 2020Man darf mit Fug und Recht behaupten, dass dieser für die Stadtentwicklung strategische Planungsschritt von Stadtrat, Parlament, Vereinen und auch Bürgergemeinde in seiner Bedeutung nicht erkannt und das darin steckende Potential, ohne Engagement unseres Vereins, nicht genutzt worden wäre. Auch wenn dann in der Folge daraus ein, man möchte schon fast sagen, für Arbon typischer und unbefriedigender Kompromiss entstanden ist (man konnte das Versäumnis ja nicht eingestehen), hat man doch wenigstens eine Minimalreserve geschaffen, dank der es möglich ist, auch wieder Neugewerbe anzusiedeln und für das Projekt 'Spange Süd' perimeterpflichtiges Gelände auszuscheiden.
Exposé und Anträge zum Entwurf des Kommunalen Richtplanes der Stadt Arbon 2020Inhalt:
Anhang:
1. Lage und Stellung von ArbonUmrahmt von drei Viertel Wasserfläche und Uferzone, bietet Arbon ein Naherholungsgebiet überregionaler Bedeutung, aus welchem sich allerdings nur für einen begrenzten Teil des Gewerbes Impulse ergeben. Für den Grossteil der Wirtschaft stellt diese Seelage jedoch ein fehlendes Umland in Bezug auf Kunden, Arbeitnehmer, Zulieferern dar. Dies im Gegensatz zu den anderen Zentren des Kantons. Die Zeiten, in denen das Wasser, freies Bau-/Wohnland und günstige Arbeitskräfte die Standortvorteile für die Ansiedlung von (Gross-)Industrie und Gewerbe bildete, sind vorbei. Die Suche nach Lösungen zur Bewältigung der Aufgaben, die der Stadt aus ihrer Funktion als regionales Zentrum sowie aus ihrer Lage am See und am Rande des Kantons entstehen, hat in Arbon schon "Tradition". Eine breite Bevölkerungsschicht erkennt die Wichtigkeit von Massnahmen zugunsten von Handel und Gewerbe als Träger einer prosperierenden Stadt und Region. Dies zeigt die Befürwortung des Projektes T13. Abgelehnt wurde dieses Vorhaben durch die bereits gut erschlossenen Kantonalen Zentren des Thurgauer Mittellandes. Die Diskussion um weitere Steuererhöhungen für die Gemeinde Arbon konnte nur aus politischem Kalkül und der Erwartung eines sich ins positive wendenden Wirtschafts-Zyklus vorerst abgewehrt werden. Nichtsdestotrotz sind künftig höhere Lasten für Verwaltung (Vgl. aktuelles Budget), Öffentlicher Verkehr, Kulturelles und Sicherheit (Anforderung an attraktive Wohnlagen) Soziales (demographischer, wirtschaftlicher Wandel) rational betrachtet, unvermeidbar. Bild 1 Erholungszone - Wirtschaftsraum 2. Richtplan Kanton Thurgau:In Anerkennung der fundamentalen Notwendigkeit wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit, verbunden mit attraktiver Siedlungspolitik hält der kantonale Richtplan einleitend fest:
Darauf abgestützt ergibt sich der oberste Grundsatz (Ziele der Raumordnungpolitik):
Die Ausführungen zum Richtplaninhalt präzisieren in Absatz 1.2 (Wirtschaftsschwerpunkte):
In den erwähnten Karten wird Arbon als "Kantonales und regionales Zentrum" mit dem Entwicklungsraum auf der Achse St. Gallen / Rheintal (Vorarlberg) definiert. Abs. 1.1.2 "Orte mit zentralen Funktionen" formuliert den Planungsgrundsatz:
Der Kanton strebt die Eigenständigkeit der Orte mit Zentrumsfunktionen an. Er anerkennt dabei die zentrale Bedeutung einer attraktiven Wohnlage und eines breit gefächerten Gewerbes. Die Gemeinden sind daher gefordert, rechtzeitig (Richtplan) geeignetes Land in sachgerechter Form (Infrastruktur, Gestaltung, Preis) bereitzustellen. Der Art. 2.2. "Landwirtschaftsgebiete" erhebt als Ausgleich dazu die Forderung:
Daraus leitet sich ab: Ein allfälliger Ausgleich zu Gunsten von Landwirtschaftsland hat auf der übergeordneten Planungsebene des Kantonalen Richtplans zu erfolgen, innerhalb des ländlichen Raumes (Vgl. Karte "Ziele der Raumordnungspolitik") . Die Gemeinde kann diesbezüglichen einen Beitrag leisten, in dem sie ungeeigneteres Land in der Landwirtschaftszone, bzw. Zonen mit öffentlichem Interesse belässt, bzw. für spätere Erweiterungen zurückstellt. Ebenso können Nachbargemeinden ländlichen Charakters "Bauerwartungsland" für spätere Planungsschritte zurückstellen. In Bezug auf das Kantonale Zentrum Arbon ist Frauenfeld besonders gefordert, deren Bestrebungen zur Eigenständigkeit zu unterstützen. Dabei sollte die Solidarität zur Stadt und Region unter Beweis gestellt werden, welche - im Rahmen der Volksabstimmung zur Schnellstrasse - von breiten Kreisen, gerade aus dem Gebiete des Mittelthurgaus und seitens der ländlichen Bevölkerung, vermisst worden ist. Bild 2 Richtplan Kanton Thurgau 3. Vernehmlassungsentwurf zum Richtplan:Aus dem vorliegenden Entwurf geht der Stadtrat in einem ambitiösen Programm die Lösung anstehender Schlüsselprobleme der Stadt an, welche den Bewohnern sowie dem innerstädtischen Gewerbe ein zentrales Anliegen sind:
Durch dieses Programm kommen - zu den steigenden Lasten aus den bestehenden Zentrumsfunktionen - zusätzlich weitere Ausgaben in Form von Investitionen und Folgekosten (Betrieb, Unterhalt, Verwaltung) auf die Stadtkasse zu. Folgende Beispiele zur Illustration: Die Erschliessung des Areals Saurer Werk II verursacht - nach derzeitigem Planungsstand - der Stadt Investitionsbeiträge in der Höhe von mindestens 14 Mio. Franken. Der von Behörde und Grundeigentümer verabschiedete Gestaltungsplan über das Areal Saurer Werk II bedingt die Schaffung von Grünflächen. Die dadurch zwingend erforderliche Altlastsanierung verursacht Kosten in der Bandbreite von weiteren 13 - 20 Mio. Franken. Für das Grossprojekt der innerstädtischen Entlastungsstrasse liegen bis dato noch keine Zahlen vor. Das Projekt des innerstädtischen Verkehrs dürfte mit jährlichen Nettokosten von ½ Mio. Franken eher optimistisch geschätzt sein. Die Umsetzung der hochgesteckten Ziele bedarf daher einer breiten Akzeptanz in der Bevölkerung. Dies einzig auf das Steuerpotential der ortsansässigen privaten und juristischen Personen, zuzüglich zu erwartender Entwicklung im Saurer Werk II und der noch verbleibenden "innerstädtischen" Einzelparzellen abstützen zu wollen, ist trügerisch und kann in eine Kostenfalle führen. Auch die derzeitige Aussicht auf einen neuen Aufschwung im Wirtschaftszyklus darf den Blick nicht trüben. Es gilt die Zukunft zu gestalten - Arbon hat schon einige "Zyklen" und deren Folgen durchgemacht. Vor diesem Hintergrund ist der Richtplan - als strategisches Planungsinstrument" - zu erweitern, bzw. bedarf einiger Korrekturen: 1. "Verdichtung nach innen"Dieses griffige Schlagwort, abgeleitet aus der übergeordneten Planungsebene (Kant. Richtplan), bezieht sich auf Zentren und Entwicklungsräume (wie z.B. Arbon):
Gemäss Kantonalem Richtplan sind in Bahnhofsnähe bevorzugt Dienstleistungsbetriebe anzusiedeln (Vgl. Ziel 1.2., Wirtschaftsschwerpunkte) Heute schon finden Interessierte für Wohnbau und Gewerbe keinen Platz - teils aus Mangel sachgerechter Flächen, teils aus bestehender Planungsunsicherheit. Beleg für die Knappheit sind Fälle wie z.B. die abgewanderten Firmen AIREX oder Trunz, aber auch der Umstand, dass die AFG mit ihrer Expansion (und damit Steuerkraft) nur dank Eingemeindung von Frasnacht der Gemeinde Arbon erhalten werden konnte (Vgl. Ausführungen zur Situation Arbon-West), bedarf an dieser Stelle der Erwähnung. 2.Reserveflächen in sachgerechter Art
Dazu gehört neben der freien Wahl (Grosse, Parzellenzuschnitt und -Lage) auch der (erschwingliche) Preis. Innerstädtische Lagen, insbeso. beim Land Saurer Werk II dürfte besonders letztere Voraussetzung für KMU-Betriebe ausser Betracht fallen. 3. WohngebieteEs ist nicht nachvollziehbar, wenn im Bereich "Nüüsätz" - "Bereich mit öffentlichem Interesse" - unerschlossenes Landwirtschaftsgebiet im Umfange von ca. 60'000 m2 zusätzlich als Wohngebiet ausgeschieden wird. Dieser Mehrverkehr wird am Gebiet "Friedhof - Pflegeheim Sonnhalden" vorbei in die bereits stark belastete Sonnenhügelstrasse (Ausweichroute im Sonderfall) geleitet- und führt mit Umweg über Romanshornerstrasse zum Anschluss "Arbon-West", oder St. Gallerstrasse - Landquartstrasse, bzw. Niederfeldstrasse zum Anschluss "Arbon-Süd". Im Gemeindegebiet "Stachen/Süd" dagegen bietet sich Wohnlage in unmittelbarer Nähe bestehender Schul-/Sportzentren an, mit Kurzverbindung zum Autobahnanschluss Arbon-Süd. Auch das Projekt des Öffentlichen Nahverkehrs ändert in Bezug auf diese Gebiete und deren Entlastungsproblematik im Grunde nichts. 4. "Rückführung" von Land im Entwicklungsraum(Flugblatt zur öffentl. Präsentation):
Eine "Rückführung" von Land im Entwicklungsraum einer Zentrumsgemeinde steht im Widerspruch zu den Forderungen des kantonalen Richtplans. 5. EntscheidungsgrundlagenAnlässlich der öffentlichen Präsentationen des Richtplans sind der Bevölkerung Pläne vorgelegt worden, welche nicht dem aktuellen Bebauungsstand entsprechen. Dadurch werden falsche, bzw. unrealistische Reserveflächen suggeriert. Bild 3 Siedlungsentwicklung 4. Gleichbehandlung der BetroffenenWie bereits festgestellt, ist der vorliegende Entwurf zum Richtplan geprägt von "Innerstädtischen" Projekten (Vgl. Einleitung). Bei der Eingemeindung von Frasnacht zu Arbon war das Hauptargument der politischen Gegner aus der ehem. Gemeinde Frasnacht die Befürchtung, dass nachher alle Investitionen nach Arbon, zu Gunsten derer Bedürfnisse fliessen würden. Seitens der politischen Führung gilt es nun, Wort zu halten und diejenigen zu bestätigen, die dannzumal im Abstimmungskampf ihre Solidarität zur Stadt Arbon bewiesen haben. Es ist Stadtammann Martin Klöti nachzusehen, dass er über viele "geschichtliche" Hintergründe nicht im Detail informiert sein kann, wenn er anlässlich der öffentlichen Präsentation des vorliegenden Entwurfs eine diesbezügliche Anfrage eines besorgten Anwohners mit der Bemerkung wegwischte: "Die Grenzstrasse kommt dann, wenn sie bezahlt wird !" Seit dem Variantenentscheid und der Realisation der jetzigen Umfahrungsstrasse ist die Erschliessung des Gebiets Arbon-West mit Stachen/Feilen über die Niederfeldstrasse ein ungelöstes und immer wieder aufgeschobenes Thema.
Zentrales Wahlversprechen der SVP und deren Vertreter im Stadtrat war die Lösung in Form der bereits ausgeschiedenen "Grenzstrasse West". Beim vorliegenden Richtplan geht's daher auch um "altmodische" Forderungen im Sinne von "Wort halten" und "politische Glaubwürdigkeit". Dies für die heutigen Vertreter als Rechtsnachfolger der damaligen Entscheidungsträger ebenso wie für dannzumal Verantwortliche, welche heute in anderen Funktionen wieder im Planungsprozess stehen. Bild 4 Grenzstrasse West Ist-Situation 5. Ergänzung des Richtplans als "strategisches Planungsinstrument"Die nachstehenden Forderungen stützen sich auf Ausführungen des Kant. Richtplans:
Stichworte: Schul- und Sportzentrum Stacherholz, ARA, städtische Infrastruktur, Bauamt, etc. wie auch das Anschlusswerk "Arbon-Süd".
Arbon kann nur im südlichen Bereich, zwischen Schul-/Sportzentren einerseits und Anschlusswerk Arbon-Süd andererseits, qualitativ und quantitativ genügend Reserve bereitstellen.
Der vorliegende Entwurf des Richtplans zielt auf eine politische, bzw. planwirtschaftliche Verknappung der Ressourcen ab. Dies zwingt zur Maximierung des zu Verfügung stehenden Bodens, woraus monotone Arbeits- (Wohn-) Gettos entstehen. Beispielhafte Ansätze neuer Gestaltungsformen finden sich nicht nur im nahegelegenen Ausland, sondern auch innerhalb unserer Gemeindegrenzen, wie z.B. Industrieareal Bruderer oder die Weiheranlage St. Gallerstrasse (Initiative vorausschauender Unternehmer Arbons). Grosszügig geplante Flächen bedeuten nicht Landverschwendung. Sie bieten die Chance der Realisation neuer Gestaltungsformen für Wohnen und Arbeiten.
Zu knapp bemessene Flächen verhindern das Ausscheiden grosszügiger Schutzgebiete. Die Linienführung des Aachkanals - von Roggwil bis zur Gemeindegrenze Arbon bereits wieder renaturiert - bietet die einmalige Chance zur Gestaltung
...und wäre ein "Tatbeweis" im Rahmen der IGA 2017. Bild 5 Wohn- Gewerbepark, Variante 1 6. Anträge an den StadtratMit den Planskizzen soll einzig aufgezeigt werden, dass bei etwas Nachdenken und gutem Willen diverse Möglichkeiten entwickelt werden können, mit dem Ziel, neue und richtungsweisende Modelle umzusetzen. Bild 6 Wohn- Gewerbepark, Variante 2 Das Gebiet bietet auch die Option, in einem folgenden Planungsschritt (2020 ff) - so denn die künftige Entwicklung den Bedarf nachweist - das Gebiet harmonisch zu erweitern. Bild 7 Wohn- Gewerbepark, Option 2020 ff. Aus den vorgenannten Ausführungen fassen wir nachstehende zentrale Forderungen zusammen:
Arbon, im November 2006 Anhang: Bild 1 - 7 |
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