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1 Ziel 2 Programm 3 Unser Engagement 4 Medienberichte 5 Statuten 6 Mitwirkung 7 8 Gesetze und Reglemente 9 Links |
Statuten Viva Stadt ArbonI. Name, Sitz, ZweckArt.11 Unter dem Namen "Viva Stadt Arbon" besteht ein Verein auf unbeschränkte Dauer mit Sitz in CH-9320 Arbon gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (nachfolgend Verein genannt). 2 Der Verein verhält sich politisch und konfessionell neutral. Art. 2Der Verein bezweckt, eine nachhaltige Entwicklung der Stadt Arbon zu fördern durch
II. Mitgliedschaft, Stimmrecht, Erlöschen der MitgliedschaftArt. 31 Mitglied kann werden, wer die Ziele des Vereins vorbehaltlos und aktiv unterstützt. 2 Wohnsitz in Arbon ist nicht Bedingung. Art. 41 Einzelmitglieder üben ihr Stimmrecht persönlich aus. 2 Kollektivmitglieder üben ihr Stimmrecht durch eine delegierte Person aus. 3 Der Vorstand wählt aus Wahlvorschlägen jedes Kollektivmitgliedes abschliessend die delegierte Person aus. Art. 51 Über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Der Ausschluss bedarf keiner Begründung. 2 Der Ausschluss kann binnen Monatsfrist zuhanden der Mitgliederversammlung angefochten werden. 3 Die Mitgliedschaft erlischt, wenn der Jahresbeitrag trotz schriftlicher Mahnung bis zur folgenden Generalversammlung nicht bezahlt worden ist. 4 Der Austritt aus dem Verein muss sechs Monate vor Jahresende dem Präsidenten schriftlich mitgeteilt werden. III. OrganeArt. 6Die Organe des Vereins sind:
Art. 71 Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins. 2 Die Generalversammlung findet jährlich im ersten Halbjahr statt. 3 Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. 4 Statutenänderungen werden mit zwei Drittel der abgegebenen Stimmen beschlossen. 5 Die Geschäfte der Generalversammlung sind:
6 Beschlussfassung zu Anträgen des Vorstandes und aus der Mitte der Versammlung. Anträge von Mitgliedern zu nicht traktandierten Geschäften sind mit einer Frist von sieben Tagen einzurei- chen. Art. 81 Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und mindestens zwei weiteren Mitgliedern. 2 Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist zulässig. 3 Der Vorstand vertritt den Verein und besorgt alle Angelegenheiten des Vereins, die nicht der Vereinsversammlung vorbehalten sind. Art. 91 Die Rechnungsprüfung erfolgt durch eine unabhängige Revisionsstelle. 2 Sie legt der Generalversammlung jährlich einen Prüfungsbericht vor. 3 Die Revisionsstelle wird jährlich gewählt, Wiederwahl ist unbeschränkt möglich. IV. Finanzielle MittelArt. 101 Die Mittel des Vereins bestehen aus
2 Die Mitgliederversammlung kann den Beitrag für das laufende Jahr dem budgetierten Bedarf an-passen. V. VerwaltungsbestimmungenArt. 111 Der Gerichtsstand ist Arbon. 2 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 3 Der Präsident führt Kollektiv zu zweien mit einem weiteren vom Vorstand gewählten Vorstandmit- glied die rechtsverbindliche Unterschrift. 4 Für finanzielle Verpflichtungen haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. VI. AuflösungArt.121 Eine eigens zum Zweck der Auflösung einberufene Mitgliederversammlung kann den Verein mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen auflösen. 2 Das Vereinsvermögen fällt zu gleichen Teilen den Mitgliedern zu. Diese Statuten wurden von der Gründungsversammlung vom 24. November 2006 genehmigt. Statuten als pdf-DateiDie .pdf-Kopie der Statuten mit den Unterschiften der Gründungsmitgliedern öffnen sich in einem neuen Fenster, um hierhin zurückzukehren, schliessen Sie einfach das neu geöffnete Fenster Ihres Browsers wieder. |
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