Viva Stadt Arbon Viva Stadt Arbon

Viva Stadt Arbon

Arbon für Alle - Alle für Arbon

Statuten Viva Stadt Arbon

I. Name, Sitz, Zweck

Art.1

1 Unter dem Namen "Viva Stadt Arbon" besteht ein Verein auf unbeschränkte Dauer mit Sitz in CH-9320 Arbon gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (nachfolgend Verein genannt).

2 Der Verein verhält sich politisch und konfessionell neutral.

Art. 2

Der Verein bezweckt, eine nachhaltige Entwicklung der Stadt Arbon zu fördern durch

  • a. Schaffung der planerischen Voraussetzung für einen funktionsfähigen Lebens- und Wirtschaftsraum.
  • b. Unterstützung geeigneter Massnahmen, um Arbeit, Wohnen und Erholung in Stadt und naher Umgebung zu ermöglichen.
  • c. Erhalt und Nutzung der Uferzonen, der innerstädtischen und umliegenden Erholungsgebiete unter Einhaltung ökologischer Grundsätze

II. Mitgliedschaft, Stimmrecht, Erlöschen der Mitgliedschaft

Art. 3

1 Mitglied kann werden, wer die Ziele des Vereins vorbehaltlos und aktiv unterstützt.

2 Wohnsitz in Arbon ist nicht Bedingung.

Art. 4

1 Einzelmitglieder üben ihr Stimmrecht persönlich aus.

2 Kollektivmitglieder üben ihr Stimmrecht durch eine delegierte Person aus.

3 Der Vorstand wählt aus Wahlvorschlägen jedes Kollektivmitgliedes abschliessend die delegierte Person aus.

Art. 5

1 Über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Der Ausschluss bedarf keiner Begründung.

2 Der Ausschluss kann binnen Monatsfrist zuhanden der Mitgliederversammlung angefochten werden.

3 Die Mitgliedschaft erlischt, wenn der Jahresbeitrag trotz schriftlicher Mahnung bis zur folgenden Generalversammlung nicht bezahlt worden ist.

4 Der Austritt aus dem Verein muss sechs Monate vor Jahresende dem Präsidenten schriftlich mitgeteilt werden.

III. Organe

Art. 6

Die Organe des Vereins sind:

  • a. die Vereinsversammlung
  • b. der Vorstand
  • c. die Revisionsstelle

Art. 7

1 Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

2 Die Generalversammlung findet jährlich im ersten Halbjahr statt.

3 Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

4 Statutenänderungen werden mit zwei Drittel der abgegebenen Stimmen beschlossen.

5 Die Geschäfte der Generalversammlung sind:

  • a. Wahl des Präsidenten, der übrigen Vorstandsmitglieder und der Revisionsstelle.
  • b. Beschlussfassung über den Jahresbericht des Präsidenten und die Jahres-Rechnung.

6 Beschlussfassung zu Anträgen des Vorstandes und aus der Mitte der Versammlung. Anträge von Mitgliedern zu nicht traktandierten Geschäften sind mit einer Frist von sieben Tagen einzurei- chen.

Art. 8

1 Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und mindestens zwei weiteren Mitgliedern.

2 Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist zulässig.

3 Der Vorstand vertritt den Verein und besorgt alle Angelegenheiten des Vereins, die nicht der Vereinsversammlung vorbehalten sind.

Art. 9

1 Die Rechnungsprüfung erfolgt durch eine unabhängige Revisionsstelle.

2 Sie legt der Generalversammlung jährlich einen Prüfungsbericht vor.

3 Die Revisionsstelle wird jährlich gewählt, Wiederwahl ist unbeschränkt möglich.

IV. Finanzielle Mittel

Art. 10

1 Die Mittel des Vereins bestehen aus

  • a. Dem Mitgliederbeitrag von CHF 25.- jährlich
  • b. Spenden
  • c. Freiwilligen Zuwendungen

2 Die Mitgliederversammlung kann den Beitrag für das laufende Jahr dem budgetierten Bedarf an-passen.

V. Verwaltungsbestimmungen

Art. 11

1 Der Gerichtsstand ist Arbon.

2 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

3 Der Präsident führt Kollektiv zu zweien mit einem weiteren vom Vorstand gewählten Vorstandmit- glied die rechtsverbindliche Unterschrift.

4 Für finanzielle Verpflichtungen haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

VI. Auflösung

Art.12

1 Eine eigens zum Zweck der Auflösung einberufene Mitgliederversammlung kann den Verein mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen auflösen.

2 Das Vereinsvermögen fällt zu gleichen Teilen den Mitgliedern zu.

Diese Statuten wurden von der Gründungsversammlung vom 24. November 2006 genehmigt.

Statuten als pdf-Datei

Die .pdf-Kopie der Statuten mit den Unterschiften der Gründungsmitgliedern öffnen sich in einem neuen Fenster, um hierhin zurückzukehren, schliessen Sie einfach das neu geöffnete Fenster Ihres Browsers wieder.


Ziel | Programm | Medienberichte | Statuten | Gesetze und Reglemente | Links
Mitwirkung | Bürgerforum
Viva Stadt Arbon Logo Viva Stadt Arbon - c/o Carlo Isepponi - Bachweg 1 - Postfach - 9320 Arbon